Jack Russell Terrier
"von der Bramau"

VDH Zucht

Was bedeut aus kontrollierter VDH Zucht?

Den VDH und seine Mitgliedsvereine zeichnet aus, dass sie sich - auch im Vergleich mit Organisationen im Ausland - für eine strenge Regelung der Zucht (s. VDH-Zucht-Ordnung) entschieden haben, in der Gesundheit und Tierschutz einen hohen Stellenwert haben. Die Hunde müssen erst verschiedene Prüfungen ablegen und Kontrollen durchlaufen, bevor sie unter dem Dach des VDH überhaupt zur Zucht eingesetzt werden dürfen.

Darüber hinaus beobachtet der VDH Entwicklungen im Bereich der Hundezucht kritisch. Er zeigt gegebenenfalls Probleme auf und unterstützt Strategien, um diese zu lösen. Alle Züchter im VDH sind verpflichtet, sich an die Regeln zu halten und Kontrollen ihrer Zucht zu akzeptieren. Dafür stellt der VDH den Züchtern sein gesammeltes Wissen und seine Kontakte in die Wissenschaft zur Verfügung. All dies dient dazu, die Zucht reinrassiger, gesunder, verhaltenssicherer und sozialverträglicher Hunde zu fördern.

Etwa ein Viertel der pro Jahr in Deutschland verkauften Rassehunde stammt aus VDH-Zuchten. Das heißt aber auch: Drei Viertel werden aus dem Ausland importiert oder stammen überwiegend aus unkontrollierter Zucht.

1. Ausbildung

Am Anfang steht die Qualifikation. Die angehenden Züchter müssen sich zunächst fortbilden und das Basiswissen für die Zucht von Hunden erlangen.

2. Abnahme der Zuchtstätte

Ein ausgebildeter Zuchtwart des Rassehundezuchtvereins kontrolliert die Zuchtstätte des Züchters. Diese muss die strengen Vorgaben der Zuchtordnung und des Tierschutzgesetzes erfüllen.

3. Zuchtzulassung

Bei der Zuchtzulassung prüfen Experten, ob die Hunde für die Zucht geeignet sind. Dazu werden Erscheinungsbild und das Verhalten des Hundes bewertet und es müssen entsprechende Gesundheitszeugnisse von Tierärzten vorgelegt werden.

4. Zuchtlenkung

Die Zuchtvereine haben Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Hunde und prüfen, ob die Verpaarung von Rüde und Hündin zulässig ist oder die Gefahr von Erbkrankheiten besteht.

5. Wurfabnahme

Bei der Wurfabnahme prüft der Zuchtwart den Zustand der Mutterhündin und der Welpen. Dies wird in einem Protokoll dokumentiert und dem Zuchtverein vorgelegt.

6. Tierärztliche Versorgung

Durchgecheckt und gekennzeichnet: Die Welpen werden geimpft, entwurmt und eindeutig mittels Mikrochip gekennzeichnet.

7. Besuch beim Züchter

 

Bevor ein Züchter seinen Welpen verkauft, wird er die Welpenkäufer vorher ausgiebig nach ihren Lebensverhältnissen und den Haltungsbedingungen für den Welpen befragt haben. Ein guter Züchter interessiert sich dafür, an wen er einen Hund verkauft.

8. Ein neues Familienmitglied

 

Ein neues Familienmitglied: Mit dem Welpen beginnt ein neuer spannender Lebensabschnitt. Der VDH-Ahnennachweis gewährleistet die Durchführung strenger Wurf- und Zuchtkontrollen.

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